Stand: Oktober 2015

Präambel

Um die Akzeptanz der Leder und Fetisch Community im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus zu verbessern, haben sich die 16 Mitgliedsvereine, die in der LFC Leather & Fetish Community e.V. organisiert sind, entschlossen den MR FETISH GERMANY zu wählen.

In seiner Funktion als MR FETISH GERMANY wird der Titelträger die deutschsprachige Leder- und Fetisch Community nach innen und außen repräsentieren.

§ 1 Marke

Der Titel MR FETISH GERMANY (MFG) ist eine eingetragene Marke des FLC Frankfurter Leder Club e.V. Der Markeninhaber stellt den Titel auf der Basis eines Markenlizenzvertrages der LFC Leather & Fetish Community e.V. zur alljährlichen Austragung zur Verfügung.

Die LFC e.V. wird rechtlich durch den Vorstand vertreten.

§ 2 Rechte und Pflichten der Partner

Die Rechte und Pflichten des Lizenzgebers und die des Lizenznehmers werden in einem Markenlizenzvertrag näher bezeichnet.

§ 3 Ausrichtung der Wahl

Die Wahl zum MR FETISH GERMANY (MFG) kann ausgerichtet werden von

  1. dem Ausrichter der jährlichen Delegiertenversammlung.
  2. Sollte der ausrichtende Club den Contest nicht ausrichten können/wollen, kann sich ein anderer Mitgliedsclub der LFC um die Ausrichtung bewerben.
    Die beiden Clubs können kooperieren und beide Veranstaltungen gleichzeitig durchführen.
  3. Sollte keiner der Mitgliedsclubs Interesse an der Ausrichtung des Contests haben, wird die Ausrichtung durch den FLC Frankfurter Leder Club e.V. als Markeninhaber erfolgen.
  4. Der Contest muss immer in der zweiten Jahreshälfte stattfinden.

§ 4 Wer darf Teilnehmen

An der Wahl zum MR FETISH GERMANY (MFG) können ausschließlich die amtierenden Titelträger oder ihre unmittelbaren Amtsvorgänger teilnehmen. Der Club, der den Titel vergibt, muss Mitglied der LFC Leather & Fetish Community e.V. sein.

Jeder Club kann nur einen Kandidaten entsenden!

Welchen Titelträger die Clubs entsenden, liegt in deren Entscheidung. Jeder Kandidat darf nur einmal an der Wahl zum MFG teilnehmen.

Träger des Titel GML German Mister Leather dürfen an der Wahl zum MFG nicht teilnehmen.

Der amtierende MR FETISH GERMANY darf nicht an der Wahl zum GML German Mister Leather teilnehmen.

§ 5 Teilnahmebedingungen

Um an der Wahl zum MR FETISH GERMANY (MFG) teilzunehmen muss der Bewerber die folgenden Unterlagen einreichen:

  1. das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular.
  2. ein Foto mit Schärpe oder ähnlichem zur Veröffentlichung (Website, Presse) sowie eine kurze Selbstdarstellung.
  3. ein Unterstützungsschreiben des LFC-Clubs, dessen amtierender Titelträger er ist bzw. war.

Die Bewerbungsunterlagen müssen mindestens vier Wochen vor dem Contest beim ausrichtenden Club eingegangen sein. Über Bewerbungen, die nach diesem Termin eingehen, entscheidet einzig der ausrichtende Club.

Der Kandidat überträgt dem ausrichtenden Club, der LFC und dem Markeninhaber alle Rechte an den Bildern, die im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden. Die vorgenannten sind berechtigt, diese Fotos zu veröffentlichen und sie bleiben deren Eigentum. Der Kandidat verzichtet ausdrücklich auf die Rechte an diesen Fotos.

Die Teilnahme am Contest ist kostenlos.

Der Bewerber muss auf der Bühne ein kurzes Interview geben und ein kurzes Bühnenprogramm präsentieren.

Jugendgefährdende Darstellungen und solche, die „Bareback“ propagieren, sind verboten.

Die Wahl findet an einem Wochenende (Freitag – Sonntag) statt. Die Kandidaten müssen am Freitag und Samstag anwesend sein. Für den Gewinner besteht Anwesenheitspflicht beim Abschiedsbrunch.

§ 6 Abstimmung

Die Wahl erfolgt geheim durch das Publikum. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichfrage auf der Bühne. Der Kandidat der am schnellsten richtig antwortet, ist gewählt.

§ 7 Titel

Der Gewinner trägt den Titel MR FETISH GERMANY plus die jeweilige Jahreszahl. Er erhält für die Dauer seiner Amtszeit eine Schärpe, die er im nächsten Jahr an seinen Nachfolger übergibt. Die Schärpe trägt die Aufschrift

MR FETISH GERMANY
LFC Leather & Fetish Community

Die Schärpe bleibt Eigentum des Markeninhabers.

Die drei Platzierten erhalten Medaillen mit dem erreichten Platz, dem Jahr und dem Ort der Wahl. Für die Medaillen sorgt der Ausrichter.

§ 8 Pflichten des Titelträgers

Der amtierende MR FETISCH GERMANY (MFG) ist im Rahmen seiner Möglichkeiten gehalten, als MFG die LFC bei allen offiziellen Anlässen zu repräsentieren.

Der amtierende MR FETISH GERMANY (MFG) sollte am nächsten Mr. Leather Europe Contest teilnehmen. Er ist berechtigt, sich Sponsoren zu suchen. Es wird angestrebt, innerhalb der LFC ein entsprechendes Budget zu schaffen.

Der amtierende MR FETISH GERMANY (MFG) ist berechtigt, als Repräsentant der gesamten deutschsprachigen Leder und Fetisch Community an der Wahl zum International Mr. Leather in Chicago teilzunehmen. Die Kosten für die Teilnahme sind vom Titelträger zu tragen. Er ist berechtigt, sich Sponsoren zu suchen.

Mit dem Titelträger und dem Markeninhaber wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.

§ 9 Ende der Amtszeit

Die Amtszeit endet

  1. mit der Wahl eines Nachfolgers
  2. durch Amtsniederlegung
    Legt ein Titelträger sein Amt als MFG vor Ablauf der Amtszeit nieder, rückt der Zweitplazierte automatisch nach. Der Rücktritt ist dem LFC-Sprecher schriftlich mitzuteilen. Die Schärpe ist innerhalb von vier Wochen an den Nachfolger zu übergeben.  
  3. durch Aberkennung des Titels durch die LFC
    Verhält sich ein Titelträger so, dass er das Ansehen der LFC oder der Community schädigt, kann die LFC den Titel aberkennen. Für die Aberkennung ist eine Befragung der stimmberechtigten Clubs per E-Mail erforderlich. Die Clubs müssen ihre Stimme innerhalb von 14 Tagen abgeben. Die Aberkennung erfolgt mit der 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Clubs.

    Der Titelträger kann innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche Stellungnahme an die Clubs schicken. Gibt er keine schriftliche Erklärung ab, hat dies keine aufschiebende Wirkung auf das Aberkennungsverfahren.

    Ob in einem solchen Fall der Zweitplazierte nachrückt oder ob der Titel bis zur Neuwahl ruht, entscheiden die stimmberechtigten Clubs per E-Mail mit der einfachen Mehrheit.

  4. durch den Tod des Titelträgers
    Stirbt der Titelträger während seiner Amtszeit, ruht der Titel bis zur regulären Neuwahl.

§ 10 Marketing/Sponsoring/Pressearbeit

Diese Aufgaben behält sich der Markeninhaber vor. Er erstellt mit dem Ausrichter einen Marketingplan und ein Budget. Die Kosten für Anzeigen usw. trägt der Ausrichter.

§ 11 Schlussbestimmungen

Diese Regularien können nur mit der Zustimmung des Markeninhabers geändert werden. Die Änderung muss auf einer Delegiertenversammlung besprochen und beschlossen werden.

Die gegenwärtig zur Teilnahme berechtigten Titel:

  • Bavarian Mister Leather (MLC Münchner Löwen Club e.V.)
  • Kohlkönig (LCNW Bremen e.V.)
  • Mr. Fetish Austria (LMC Vienna)
  • Mr. Fetish Biker (Biker ohne Grenzen e.V)
  • Mr. Fetish NRW (Rheinfetisch e.V.)
  • Mr. Leather Baden-Württemberg (LUGMAN e.V.)
  • Mr. Leather Hamburg (MSC-Hamburg e.V.)
  • MR. FETISH HESSEN (FLC Frankfurter Leder Club e.V.)