Stand: November 2022
Präambel
Um die Akzeptanz der Leder und Fetisch Community im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus zu verbessern, haben sich die Mitgliedsvereine, die in der LFC Leather & Fetish Community e.V. organisiert sind, entschlossen den MR FETISH GERMANY zu wählen.
In seiner Funktion als MR FETISH GERMANY wird der Titelträger die deutschsprachige Leder- und Fetisch Community nach innen und außen repräsentieren.
§ 1 Marke
Der Titel MR FETISH GERMANY (MFG) ist eine eingetragene Marke der LFC Leather & Fetish Community e.V.
Die LFC e.V. wird rechtlich durch den Vorstand vertreten.
§ 2 Ausrichtung der Wahl
Die Wahl zum MR FETISH GERMANY (MFG) kann ausgerichtet werden von
- dem Ausrichter der jährlichen Delegiertenversammlung.
- Sollte der ausrichtende Club den Contest nicht ausrichten können/wollen, kann sich ein anderer Mitgliedsclub der LFC um die Ausrichtung bewerben.
Die beiden Clubs können kooperieren und beide Veranstaltungen gleichzeitig durchführen. - Der Contest muss immer in der zweiten Jahreshälfte stattfinden.
§ 3 Wer darf Teilnehmen
An der Wahl zum MR FETISH GERMANY (MFG) sollten ausschließlich die amtierenden Titelträger teilnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit einen Amtsvorgänger an der Wahl teilnehmen zu lassen. Dessen Amtszeit darf max. fünf Jahre in der Vergangenheit liegen. Der Club, der den Titel vergibt, muss Mitglied der LFC Leather & Fetish Community e.V. sein.
Vergibt ein Club mehrere Titel, muss der LFC mitgeteilt werden, welcher der Titel dauerhaft der „LFC-Titel“ sein soll.
Jeder Club kann nur einen Kandidaten entsenden!
Welchen Titelträger die Clubs entsenden, liegt in deren Entscheidung. Jeder Kandidat darf nur einmal an der Wahl zum MFG teilnehmen.
§ 4 Teilnahmebedingungen
Um an der Wahl zum MR FETISH GERMANY (MFG) teilzunehmen muss der Bewerber die folgenden Unterlagen einreichen:
- das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular.
- ein Foto mit Schärpe oder ähnlichem zur Veröffentlichung (Website, Presse) sowie eine kurze Selbstdarstellung.
- ein Unterstützungsschreiben des LFC-Clubs, dessen amtierender Titelträger er ist bzw. war.
Die Bewerbungsunterlagen müssen mindestens vier Wochen vor dem Contest beim Sekretariat eingegangen sein. Über Bewerbungen, die nach diesem Termin eingehen, entscheidet einzig der Vorstand in Abstimmung mit dem austragenden Verein.
Der Kandidat überträgt dem ausrichtenden Club, der LFC und dem Markeninhaber alle Rechte an den Bildern, die im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden. Die vorgenannten sind berechtigt, diese Fotos zu veröffentlichen und sie bleiben deren Eigentum. Der Kandidat verzichtet ausdrücklich auf die Rechte an diesen Fotos.
Die Teilnahme am Contest ist kostenlos.
Der Bewerber muss auf der Bühne ein kurzes Interview geben und ein kurzes Bühnenprogramm präsentieren.
Die Wahl findet an einem Wochenende (Freitag – Sonntag) statt. Die Kandidaten müssen am Freitag und Samstag anwesend sein. Für den Gewinner besteht Anwesenheitspflicht beim Abschiedsbrunch.
§ 5 Abstimmung
Die Wahl erfolgt geheim durch das Publikum. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichfrage auf der Bühne. Der Kandidat der am schnellsten richtig antwortet, ist gewählt.
§ 6 Titel
Der Gewinner trägt den Titel MR FETISH GERMANY plus die jeweilige Jahreszahl. Er erhält für die Dauer seiner Amtszeit eine Schärpe, die er im nächsten Jahr an seinen Nachfolger übergibt. Die Schärpe trägt die Aufschrift
MR FETISH GERMANY
LFC Leather & Fetish Community
Die Schärpe bleibt Eigentum der LFC.
Die drei Platzierten erhalten Medaillen mit dem erreichten Platz, dem Jahr und dem Ort der Wahl. Für die Medaillen sorgt der Ausrichter.
§ 7 Pflichten des Titelträgers
Der amtierende MR FETISCH GERMANY (MFG) ist im Rahmen seiner Möglichkeiten gehalten, als MFG die LFC bei allen offiziellen Anlässen zu repräsentieren.
Der amtierende MR FETISH GERMANY (MFG) ist berechtigt, als Repräsentant der gesamten deutschsprachigen Leder und Fetisch Community an der Wahl zum International Mr. Leather in Chicago teilzunehmen. Die Kosten für die Teilnahme sind vom Titelträger zu tragen. Er ist berechtigt, sich Sponsoren zu suchen.
Mit dem Titelträger und der LFC wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Der Titelträger verfügt über ein Budget der LFC. Dieses Budget wird jährlich neu beschlossen.
§ 8 Ende der Amtszeit
Die Amtszeit endet
- mit der Wahl eines Nachfolgers
- durch Amtsniederlegung
Legt ein Titelträger sein Amt als MFG vor Ablauf der Amtszeit nieder, rückt der Zweitplazierte automatisch nach. Der Rücktritt ist dem LFC-Sprecher schriftlich mitzuteilen. Die Schärpe ist innerhalb von vier Wochen an den Nachfolger zu übergeben. - durch Aberkennung des Titels durch die LFC
- Verhält sich ein Titelträger so, dass er das Ansehen der LFC oder der Community schädigt, kann die LFC den Titel aberkennen. Für die Aberkennung ist eine Befragung der stimmberechtigten Clubs per E-Mail erforderlich. Die Clubs müssen ihre Stimme innerhalb von 14 Tagen abgeben. Die Aberkennung erfolgt mit der 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Clubs. Der Titelträger kann innerhalb von sieben Tagen eine schriftliche Stellungnahme an die Clubs schicken. Gibt er keine schriftliche Erklärung ab, hat dies keine aufschiebende Wirkung auf das Aberkennungsverfahren. Ob in einem solchen Fall der Zweitplazierte nachrückt oder ob der Titel bis zur Neuwahl ruht, entscheiden die stimmberechtigten Clubs per E-Mail mit der einfachen Mehrheit.
- durch den Tod des Titelträgers
Stirbt der Titelträger während seiner Amtszeit, ruht der Titel bis zur regulären Neuwahl.
§ 9 Marketing/Sponsoring/Pressearbeit
Diese Aufgaben verbleiben bei der LFC. Diese erstellt mit dem Ausrichter einen Marketingplan und ein Budget. Die Kosten für Anzeigen usw. trägt der Ausrichter.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen an den Regularien können nur durch eine Delegiertenversammlung beschlossen werden. Es genügt die einfache Mehrheit.